E-Bikes werden immer beliebter, da die Fahrer und Fahrerinnen nicht allein auf ihre eigene Muskelkraft angewiesen sind. Das macht sich vor allem auf längeren Strecken und bei Steigungen bemerkbar, denn die Fahrer ermüden nicht so schnell. Das Treten wird durch einen Elektromotor unterstützt.
E-Bikes eignen sich hervorragend für alle Altersklassen. Eine besondere Hilfe sind sie aber für Senioren und Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität oder Ausdauer, die auf ein Fahrrad nicht verzichten wollen. Allerdings sollte man schwindelfrei sein und das E-Bike beherrschen können.
Wer gerne im Urlaub mit dem Rad unterwegs ist, kann das auch mit dem E-Bike. Allerdings gelten für E-Bikes seit dem 1. April 2024 neue Regelungen.
Verschiedene Typen von E-Bikes
Welche Vorschriften für E-Bikes (hier als Sammelbegriff für alle Typen gemeint) gelten, hängt vom jeweiligen Typ ab. Bei den E-Bikes werden drei Typen unterschieden:
- Pedelecs: Pedelec ist die Abkürzung für Pedal Electric Cycles. Bei den meisten sog. E-Bikes handelt es sich um Pedelecs. Der Fahrer wird durch einen Motor bis 250 Watt unterstützt. Der elektrische Antrieb schaltet sich erst dann zu, wenn der Radler in die Pedale tritt. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der Pedelecs liegt bei 25 km/h mit elektrischer Unterstützung. Bei höheren Geschwindigkeiten schaltet der Motor ab. Für diese Pedelecs gelten keine Helmpflicht und keine Altersbeschränkung. Zulassung, Führerschein und Versicherungskennzeichen sind nicht notwendig.
- S-Pedelecs: S-Pedelecs oder Speed-Pedelecs haben eine Leistung bis 4.000 Watt. Rechtlich gesehen gehören sie bereits zu den Kleinkrafträdern. Der Motor wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Für diese S-Pedelecs gilt in Deutschland ein Mindestalter von 15 Jahren, im übrigen Europa von 16 Jahren. Ein Führerschein Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis oder eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt sind notwendig.
- E-Bike: Das E-Bike im engeren Sinne unterstützt nicht nur beim Treten durch den Elektromotor. Der Fahrer kann auch fahren, ohne zu treten. Mit Drehgriff oder Schaltknopf kann der selbstständige Elektroantrieb eingeschaltet werden. Ein E-Bike ist vergleichbar mit einem Mofa. Die Motorleistung ist auf 500 Watt beschränkt, die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Eine Helmpflicht besteht bei diesen E-Bikes nicht, doch sind Mofa-Prüfbescheinigung, Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen vorgeschrieben.
Was ist am E-Bike Pflicht?
Beim E-Bike oder Pedelec ist eine verkehrssichere Ausstattung vorgeschrieben, so wie bei Fahrrädern. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt die folgende Ausstattung vor:
- weißer Frontscheinwerfer, der andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden darf, nach EU-Standard ECE 113
- rotes Rücklicht
- Akku als Energiequelle für die Beleuchtung
- größerer roter Rückstrahler, der in der Schlussleuchte verbaut sein kann
- Reflektoren am Vorder- und Hinterrad, als Speichenreflektoren oder reflektierende umlaufende weiße Streifen an Reifenflanken oder Felgen
- gelbe Rückstrahler vorn und hinten an den Pedalen
- zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen
- helltönende Klingel
Ein Rückspiegel ist nicht vorgeschrieben, ist jedoch sinnvoll. Fahrer von S-Pedelecs müssen auch am Tag mit Licht fahren.
E-Bike-Tuning – was ist erlaubt?
E-Bike-Tuning ist eine Modifikation des E-Bikes, die mit Dongles oder Chips erfolgen kann. Das Tuning ist auch mit einer App möglich, wenn Anpassungen in der Software des Fahrradcomputers vorgenommen werden. Mit dem E-Bike-Tuning lassen sich höhere Geschwindigkeiten erzielen oder die Abschaltung der Motorunterstützung verhindern.
E-Bike-Tuning ist nicht legal. Garantieansprüche können verloren gehen. Ist das E-Bike getunt, entspricht es nicht mehr der StVZO. Tuning bedeutet ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Bei Unfällen gehen durch das Tuning Versicherungsansprüche verloren. Es ist nicht erlaubt, das E-Bike zu tunen, um eine höhere Geschwindigkeit zu erzielen oder die Abschaltung des Motors zu verhindern.
Legal ist beim E-Bike-Tuning die Optimierung des Akkus. Das Drehmoment wird erhöht, doch handelt es sich dabei nicht um Tuning im eigentlichen Sinne. Es ist auch erlaubt, das Übersetzungsverhältnis zwischen Antrieb und Reifen durch ein kleineres Ritzel vorn am Motor zu verändern. Bei E-Bikes mit Nabenmotor ist das nicht möglich. Die Geschwindigkeit wird dadurch nicht erhöht, doch ist mehr Komfort gewährleistet, beispielsweise beim Befahren von Steigungen.
Wichtig beim Fahren von E-Bikes
Wer mit dem E-Bike fährt, muss darauf achten, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Auf dem Radweg dürfen nur Pedelecs fahren, die als normale Fahrräder gelten und für die keine Führerscheinpflicht und keine Altersbeschränkung bestehen. S-Pedelecs dürfen grundsätzlich nicht auf dem Radweg fahren. Sie müssen immer auf der Straße fahren. E-Bikes, bei denen das Fahren auch ohne Treten mit Elektroantrieb möglich ist, dürfen nur auf Radwegen fahren, die mit „Mofas frei“ oder „E-Bikes frei“ gekennzeichnet sind. Auf Wanderwegen dürfen E-Bikes nicht fahren, wenn ein Schild für das Verbot von Motorkrafträdern vorhanden ist oder wenn andere Regelungen Motorfahrzeuge untersagen. Einfache Pedelecs dürfen dort jedoch fahren, sofern keine Regelungen zum Verbot des Radfahrens dagegen sprechen.
So wie Fahrräder dürfen auch Pedelecs in die Gegenrichtung bei Einbahnstraßen fahren, wenn das für Fahrräder erlaubt ist. Das gilt auch bei Waldwegen und Fußgängerzonen, die für Radfahrer freigegeben sind. Für E-Bikes und S-Pedelecs ist das nicht erlaubt.
Innerhalb von Ortschaften ist das Fahren mit E-Bikes auf dem Radweg nur erlaubt, wenn der Radweg nicht als reiner Radweg gekennzeichnet ist. Anderenfalls müssen E-Bike-Fahrer innerorts die Straße benutzen. Außerhalb von Ortschaften dürfen E-Bike-Fahrer den Radweg benutzen.
Bei einfachen Pedelecs gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Für Fahrer von E-Bikes und S-Pedelecs liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille.
Wie schnell darf ein E-Bike auf dem Radweg fahren?
In Deutschland gilt auf Radwegen die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Sie gilt auch für Fahrer von E-Bikes und Pedelecs.