Corona: Wandern und Einkehren wieder möglich?

Es ist nicht immer ganz leicht zu beurteilen, wo man in Zeiten von Corona grenzüberschreitend wandern darf, wo man in der Ausflugsgaststätte einkehren kann und was man dabei beachten muss. Daher habe ich Euch hier die Hinweise des Deutschen Wanderverbands und die aktuellen Regelungen der deutschen Bundesländer verlinkt.

Ich lebe im Dreiländereck Niedersachsen – Hessen – Thüringen, und auch dort ist es nicht immer ganz einfach zu wissen, was wo erlaubt oder verboten ist. Zumal man ja beim Wandern kaum bemerkt, wenn man von einem Bundesland in das andere wechselt. Und klare Informationen der Behörden sucht man auch im Internet oft vergebens.

Auch im Harz mussten schon diverse Brockenwanderer 250 € Strafe bezahlen, weil sie von der niedersächsischen Seite aufgestiegen waren, und die Einreise nach Sachsen-Anhalt – wo der Brocken beheimatet ist – zu touristischen Zwecken verboten war.

Vor Corona war manches einfacher ...
Vor Corona war manches einfacher …

Meist dürfen die Gaststätten ab Mitte Mai wieder öffnen. Und fast immer muss man vorher reservieren, seinen Namen und Adresse hinterlassen sowie die Abstandsregeln einhalten. Ich habe aber auch schon erlebt, dass sich die Betreiber nicht um diese Regeln kümmern.

Trotzdem freue ich mich schon wieder sehr, die nähere und weitere Umgebung auf Wanderschuhen zu erkunden, auf das Einkehren in den Berghütten und Landgasthöfen und darauf, bei Cappuccino und Kuchen das Leben zu genießen!

Links zu den Regelungen der Bundesländer

3 Kommentare

  1. Ja, vermutlich ist das alles nicht so schnell zu Ende. Immerhin können wir nun – wie es aussieht – schon ab Januar 2022 fast alle Touren durchführen, anders als die letzten beiden Jahre. Voraussetzung ist aber fast überall die vollständige Impfung und Genesung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert